Abrechnungsleitfaden

Hinweis:

Die nachfolgenden Informationen gelten nur, wenn Sie mit den Käuferbanken die Teilnahme- und Entgeltvereinbarungen direkt geschlossen haben. Sie gelten nicht, wenn Sie diese mit einem Händlerkonzentrator (HK) geschlossen haben, da Sie in diesem Falle die Abrechnung alleinig von Ihrem HK erhalten.

Die Abrechnung erfolgt durch den von paydirekt unabhängigen Abrechnungsdienstleister VÖB-ZVD (beauftragt durch die Käuferbanken), da paydirekt aus kartellrechtlichen Gründen (als direktes Tochterunternehmen der Zahlerbanken) Ihre Entgelte nicht kennen darf.

Die Abrechnung erfolgt im Auftrag der (im Folgenden als n bezeichneten) Zahlerbanken und Zahlerbankkonzentratoren. Trotz dieser vielen Leistungserbringer, ist die Abrechnung, wie nachfolgend dargestellt, übersichtlich und erlaubt entsprechend eine einfache Prüfung und Abgleich.

Versand

  • Medium: PDF für Deckblatt und die n Rechnungen, CSV (Komma-separierte Werte) für den Einzeltransaktionsreport
  • Versandweg ist E-Mail an die Entgeltansprechpartner E-Mail-Adresse in einem ZIP-File.

Zeitpunkt/Intervall

  • Erstellung und Zusendung am 1. Bankarbeitstag (des Abrechnungsfolgemonats)
  • Abrechnungszeitraum ist ein voller Kalendermonat

Entgelt-Einzug

  • Per Lastschrift am 5. Bankarbeitstag (des Abrechnungsfolgemonats) in einer Summe, wie auf Deckblatt ausgewiesen (bei mehreren Shops und Entgeltkonten: pro Shop-Gruppe/Entgeltkonto).
  • Entgelteinzugskonto: Die Entgelte werden von dem, in Ihrem Händlerantrag angegebenen, Entgelteinzugskonto abgebucht. Bitte achten Sie auf Deckung.

Abrechnungsdetails

paydirekt rechnet Transaktionen nach dem sogenannten Brutto-Settlement-Verfahren ab. Bei Gutschriften von Käuferzahlungen auf Ihrem Konto, werden die Transaktionsentgelte nicht direkt in Abzug gebracht. Vielmehr erhalten Sie den vollen Betrag auf Ihrem Händlerkonto gutgeschrieben. Der Einzug der Entgelte (und die Abrechnung) erfolgt (wie hier beschrieben) getrennt! Dies erhöht die Transparenz deutlich und vereinfacht den Kontenabgleich. Das Verfahren gilt analog auch für Refunds.

paydirekt stellt nur Transaktionen in Rechnung, bei denen die Zahlung erfolgreich erfolgt ist – d. h. beispielsweise die Anlage eines technischen Checkouts, eine Vorbestellung oder auch fehlgeschlagene Einzugsversuche werden nicht in Rechnung gestellt. In Rechnung gestellt werden somit nur erfolgreiche Directsales, erfolgreiche Captures (bei Order) und erfolgreiche Refunds.

Die paydirekt Entgelte pro erfolgreicher Transaktion (Capture/Refund) setzen sich im Normalfall aus einem Fixbetrag und einem variablen Anteil (Ad-Valorem) zusammen. Maßgeblich sind hier alleinig die mit den Zahlerbanken und Zahlerbankkonzentratoren vereinbarten Entgelte pro Transaktion. Im Einzeltransaktionsreport werden diese Transaktionsbeträge im Detail aufgeschlüsselt.

Detail-Logiken der Abrechnung

Maßgeblich relevant und in der Abrechnung enthalten sind Transaktionen, die innerhalb des Abrechnungsmonats erstellt sind (Erstellungszeitpunkt = transactionDate) und die auch in diesem erfolgreich zahlungsverkehrstechnisch abgeschlossen wurden. Es kann somit Einzelfälle geben, in denen die Zahlung zwar im Abrechnungszeitraum erstellt wurde, aber noch nicht in diesem Monat final erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese findet sich dann in der Folgeabrechnung.

Die Reporte auf Seiten von paydirekt (Händlerjournal und Händler-Reporte (Download/API)) sollten somit nicht direkt auf zeitlicher Monatsbasis verglichen werden, da die paydirekt Reporte rein auf Basis des Erstellungszeitpunktes erstellt werden, während die Abrechnung zudem den zahlungsverkehrstechnischen Status mitberücksichtigt. Dies betrifft jedoch nur einige wenige „Überhangstransaktionen am Monatsende“. Ein Abgleich auf ID-Basis liefert jedoch selbstverständlich identische Informationen und Ergebnisse.

Das Datumsformat im Transaktionsreport ist im UTC-Format. Abhängig von Sommerzeit/Winterzeit müssen entsprechend 1 oder 2 Stunden addiert werden.

Bei Rückabwicklungen (sofern Teilgutschriften der Entgelte vertraglich vereinbart wurden) erfolgt die Verrechnung auf Monatsbasis: Von der Summe der anfallenden Entgeltbeträge im Abrechnungsmonat wird die Summe der Entgelt-Erstattungen (aus Refunds) in Abzug gebracht (Netting). Ein theoretisch anfallendes Guthaben (deutlich mehr Rückabwicklungen als Transaktionen) kann somit theoretisch auch zu einer Auszahlung (auf das Entgeltabrechnungskonto) in einem Abrechnungsmonat führen.

Abrechnung bei mehr als einem Shop = Abrechnung pro Shop-Gruppe

Wenn Sie mehrere Shops haben, gibt es nur dann eine Abweichung zu den vorstehend beschriebenen Informationen bezüglich der Abrechnung, wenn Sie auch mehrere Entgeltabrechnungskonten im Händlerantrag angegeben haben. Dann erfolgt die Abrechnung pro „Shop-Gruppe“ bzw. vereinfacht gesagt pro Entgeltabrechnungskonto.

Besonderheiten zur Abrechnung der Sparkassen

In der Abrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum werden jeweils nur die Sparkassen enthalten sein, welche im jeweiligen Abrechnungszeitraum Leistungen erbracht haben – d. h. es sind nur Sparkassen enthalten, über die mindestens eine abrechnungsrelevante Transaktion erfolgt ist.

Jede Sparkasse wird mit einer vollständigen Adresse mit Umsatzsteuer-ID und Rechnungsnummer als Leistungserbringer in der Rechnung aufgeführt. Die vollständige Liste der Sparkassen mit vollständiger Firmierung inkl. USt-ID kann bei der GIZS als CSV-Datei angefragt werden, falls Sie diese im Voraus in Ihre Systeme importieren möchten.